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25. März 2020

Statement zur Steuerpolitik bei Liquiditätssicherung von Betrieben und Solo-Selbständigen

"Im Mittelpunkt steht die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit."

Statement von Dr. Volker Schmidt, Hauptgeschäftsführer der Gemeinschaft der Arbeitgeberverbände im Haus der Industrie in Hannover, zu den aktuellen Aufgaben der Steuerpolitik bei der Liquiditätssicherung von Betrieben und Solo-Selbständigen.

"Diese Wirtschaftskrise übersteigt alles bisher Gekannte. Mit den Reaktionsmustern der Vergangenheit und in den Denkkategorien konventioneller Krisenbewältigung, wie sie zuletzt auch in der Finanzmarktkrise 2008/2009 zum Einsatz kamen, werden wir diese Krise nur um den Preis eines bisher nicht erlebten Exodus‘ an unternehmerischen Existenzen hinter uns lassen. Wir müssen schnell, lösungsorientiert und möglichst unbürokratisch handeln. Dies gilt für den gesamten Komplex staatlicher Unterstützung für die Wirtschaft.

Eine Schlüsselrolle fällt hier der Steuerpolitik zu. Das BMF hat sicherlich in bester Absicht die Finanzbehörden der Länder angewiesen, dass von der Corona-Krise besonders betroffene Unternehmen und Selbständige, bezogen auf die vierteljährlichen Vorauszahlungen von Einkommens- und Körperschaftssteuer, Anträge auf Stundung stellen können. Diese Regelung soll befristet bis zum 31.12.2021 gelten. Auch wenn bei der Prüfung von Anträgen, die ohnehin erfahrungsgemäß einige Wochen in Anspruch nimmt, ein großzügiger Umgang von den Finanzbehörden zugesagt wird, so ist dies aus unserer Sicht nicht zureichend. Dass in der schwierigsten wirtschaftlichen Phase seit dem Zweiten Weltkrieg überhaupt Steuervorauszahlungen erhoben werden, bedeutet einen immensen Liquiditätsentzug der Unternehmen. Denn die Höhe der diesjährigen Steuervorauszahlungen basiert auf der Ertragslage der Unternehmen in 2019, zum Teil in 2018, also in ausgesprochen guten wirtschaftlichen Jahren, die aber mit der aktuellen Situation absolut nichts gemein haben. Im Ergebnis sind aus fehlenden Umsätzen heute die Steuerzahlungen für wirtschaftliche Erfolge in der Vergangenheit zu leisten.

Notwendig wäre stattdessen die vollständige Aussetzung der Vorauszahlungen für die nächsten sechs Monate oder zumindest, bis sich die wirtschaftliche Lage der Betriebe wieder stabilisiert hat. Die Steuervorauszahlung für den Monat März 2020 sollte sofort zurückerstattet werden.

Es ist fiskalpolitisch als auch wirtschaftspolitisch widersinnig und wenig effizient, einerseits die dringend notwendige Liquidität der Betriebe in dieser Zeit durch Steuervorauszahlungen zu schmälern, ihnen andererseits aber durch Zuschüsse Liquidität zukommen zu lassen. Das entspricht dem Prinzip linke Tasche rechte Tasche und hilft den Unternehmen derzeit kaum.

Was für die Einkommens- und Körperschaftssteuer gilt, sollte 1 : 1 auf die Gewerbesteuervorauszahlung übertragen werden.

Die öffentliche Verwaltung, Förderbanken und Hausbanken versuchen derzeit in einer beispiellosen Kraftanstrengung, Wirtschaft und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland zu stabilisieren. Im Mittelpunkt steht die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit. Davon sollten sich alle Überlegungen leiten lassen. Komplementär zu diesen Anstrengungen sind aber unmittelbar und rasch in den Betrieben und bei den Solo-Selbständigen Entlastungen zwingend, die sofort bei den Steuerpflichtigen wirken und nicht erst über den Umweg von Förderbanken und geschmälert den Steuerpflichtigen zufließen."

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