Steuerliche Forschungsförderung (Forschungszulagengesetz)
Das neue Forschungszulagengesetz (FZulG) ermöglicht Unternehmen, Instituten und Forschungseinrichtungen, die den Standort Deutschland durch ihre Innovationen voranbringen, eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung.
Das Gesetz geht unmittelbar auf eine Initiative inkl. eines dezidierten Konzeptes unseres Hauses zurück, die 2016 in einen konkreten Bundesratsbeschluss mündete. Zweck des Gesetzes ist eine steuerliche Forschungsförderung, die bei Personal- und Auftragskosten ansetzt. Beim FZulG handelt es sich um ein steuerliches Nebengesetz zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz. Förderfähig sind Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Die Zulage kann von allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen beantragt werden; es gibt keine Begrenzung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Allerdings ist die Bemessungsgrundlage, also der förderfähige Aufwand, den ein Unternehmen steuerlich geltend machen kann, auf 4 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr begrenzt.
Als Referenten konnten wir Herrn Dr. Markus Busuttil, Gründer und Geschäftsführer der Busuttil & Company GmbH gewinnen. Das Webinar fand am Donnerstag, den 04.02.21 um 10:00 Uhr statt.