Veranstaltungen
Arbeitsrecht
18. Januar 2019

Arbeitsrecht um 6

20.02.2019
18:00 Uhr
Hildesheim

Das Verstehen eines Arbeitszeugnisses ist meist wie das Lesen im Kaffeesatz.

Grundsätzlich gilt zwar das Gebot der Zeugnisklarheit, also, dass das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein muss. Außerdem darf es nicht so formuliert sein, dass es andere als die wortwörtlichen Aussagen über den Mitarbeiter enthält. Dennoch haben sich zuletzt Standards eingebürgert, die es in sich haben.

Unser erfolgreiches Format „Arbeitsrecht um 6“ ist für Personalverantwortliche im Unternehmen zu einem beliebten Termin im Hinblick auf aktuelle Informationen aus dem Arbeitsrecht geworden. Es bietet die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und Networking.

Adresse & Anfahrt

Haus der Industrie – Bischofsmühle, Dammstraße 32, Hildesheim 31134

Ansprechpartner

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