Inhaltlich ging es in dem Vortrag um das Recht auf Teilzeit. Nach den gesetzlichen Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (§ 8, § 9 a TzBfG) bestehen zwei verschiedene Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Gewährung von Teilzeit. § 8 TzBfG regelt den Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeit. § 9 a TzBfG regelt den Anspruch auf befristete Teilzeit (Brückenteilzeit).
Wir besprachen die Voraussetzungen der beiden Ansprüche, den Ablauf des betrieblichen Verfahrens vom Eingang des Antrags auf Teilzeit beim Arbeitgeber, über die Erörterung des Teilzeitwunsches zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bis hin zur Mitteilung der Entscheidung des Arbeitgebers über den Teilzeitantrag des Arbeitnehmers. Dabei referierte Simon Kobza insbesondere zu den formalen Voraussetzungen und Aspekten, die zwingend im betrieblichen Verfahren zur Gewährung von Teilzeit zu beachten sind. Weiter stellte er die gesetzlichen Ablehnungsgründe vor. Dazu gehören insbesondere die betrieblichen Gründe und deren dreistufige Prüfung durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung. Vor diesem Hintergrund stellte er in Grundzügen die aktuelle arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zum Teilzeitanspruch des Arbeitnehmers dar. Abschließend besprachen wir die Frage des Bestehens von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Reduzierung der Arbeitszeit infolge der Geltendmachung eines Teilzeitanspruchs bzw. im Zusammenhag der Erhöhung der Arbeitszeit nach Inanspruchnahme einer Teilzeit.
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